Feuerwehr - Wieso?

In vielen Städten und Kommunen gibt es eine Freiwillige Feuerwehr. Was aber ist die Grundlage? Brandschutz wird in den Ländern geregelt. In Thüringen definiert das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz* (ThürBKG) die Gemeinden als Aufgabenträger für die Pflichtaufgaben Brandschutz und die Allgemeine Hilfe. Um dieser Pflichtaufgabe gerecht zu werden, haben die Gemeinden eine Feuerwehr, entsprechend der örtlichen Verhältnisse, als gemeindliche Einrichtung vorzuhalten.


Neben der Feuerwehr können gemäß ThürBKG Feuerwehrvereine zur Förderung des Feuerwehrgedankens gebildet werden, die durch die Träger des Brandschutzes gefördert und finanziell unterstützt werden sollen.


Grundsätzlich arbeitet eine Feuerwehr mit dem dazugehörigen Feuerwehrverein eng zusammen, jedoch ist eine strikte Trennung in der Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben zwingend geboten.



*Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz